Provisionsleistung für Tippgeber

Tippgeber kann man bei uns nur werden, wenn man Kunde in unserer Generalagentur ist und ausschließlich auch seine eigenen Versicherungen bei uns tätigt, für die dann natürlich auch Provisionen bezahlt werden.

Grundsätzlich gilt die Provisionsvereinbarung nur solange, wie eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen besteht. Die Provisionszahlung erfolgt in Form von echten Silber- oder Goldmünzen. Die Provisionsleistungen können jederzeit geändert werden.

Tippgebersysteme:

TG1 oder KwK: (Kunden werben Kunden): Keine Voraussetzungen. Jeder Kunde kann hier teilnehmen. Wer 3 Neukunden empfohlen hat, kommt automatisch in die Stufe TG2.

Tippgeber, die über das Kunden werben Kunden System empfehlen, bekommen für jeden neuen empfohlenen Kunden eine Silbermünze nach unserer Wahl.

TG2: Voraussetzung:  3 und mehr Neuverträge im Jahr.

Tippgeber, die über unser Provisionssystem empfehlen. Diese können wesentlich mehr erreichen, da sie nicht für jeden Neukunden, sondern für jeden Vertrag, den sie durch ihre Tippgebereigenschaft an uns empfehlen eine Provision erhalten und die Münzen, die sie für die verdiente Provision bekommen, frei in unserem Shop https://www.versicherungen-lorenz.de/edelmetalle/verkauf/ wählen können. Wenn keine Auswahl vom Tippgeber erfolgt oder gewollt ist, wählen wir die Münzen aus und versenden diese dann kostenlos.

TG3: Voraussetzung: Aktiver Vermittler mit  8 und mehr Neuverträgen Jährlich.

Tippgeber, die über unser Provisionssystem mindestens 8 Neuverträge empfehlen, bekommen auch eine Provisionszahlung für jeden Neu-und Änderungsvertrag bei den von ihm Vermittelten Kunden, auch wenn der Tippgeber keinen Tipp gegeben hat und durch uns zustande gekommen ist. Die Silbermünzen , die man als Ausgleich für die Provisionen erhält, kann man im Edelmetallshop frei wählen.  Wenn keine Auswahl vom Tippgeber erfolgt oder gewollt ist, wählen wir die Münzen aus und versenden diese dann kostenlos.

In KwK können alle Kunden über unser Kunden werben Kundensystem vermitteln. In die TG Klassen 2 und 3 kommt man automatisch, wenn man die angegeben Ziele erfüllt, und solange, wie man diese weiterhin erfüllt. Wenn das nicht der Fall ist, wird man zurückgestuft.  Die besten 3 Tippgeber werden im Folgejahr auch dann nicht heruntergestuft, wenn sie die vorgesehenen Stückzahlen nicht erreicht haben. 

Wie verdiente Münzen bestellen?

Siehe unter: Provisionseinlösung

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Aktuelle Provisionsleistungen der GA Lorenz Andreas

Für Verträge, die über die GA Lorenz vermittelt werden, erhält man 30% der an die GA Lorenz durch das Unternehmen gezahlten Abschlussprovisionen (Je einem € ein Punkt), die ratierlich während der Haftungszeit ausbezahlt werden.

Die Haftungszeiten sind in der Regel 1 bis 5 Jahre, je nach Vertragsart.

In der Lebensversicherung und Krankenvollversicherung zahlen wir die Provision Jährlich auf 5 Jahre vorschüssig. Das heißt bei einer Gesamtprovision von z.B. 500.- € zahlen wir Jährlich vorschüssig je 100.- €. Die Haftungszeit beträgt 5 Jahre. Wenn in dieser Zeit der Vertrag Storniert wird, wird die Provision anteilig zurückgefordert.

Der Tippgeber erhält nach Zustandekommen einer Kfz-Versicherung eine einmalige Vergütung in Höhe von 20.- €.

Sobald € 50.- an Punktwerten erreicht ist, informieren wir den Tippgeber.

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Wie komme ich zu einem Angebot für einen Interessenten?

Wenn ein Interessent ein Angebot wünscht, einfach uns informieren Der Interessent muss natürlich damit einverstanden sein.

Wir werden die Anfrage dann umgehend bearbeiten.

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Was ist ein Tippgeber

Rechtliche Beschreibung

Tippgeber, „Kontakter“ oder „Namhaftmacher“ ist laut Gesetzesbegründung, wer sich darauf beschränkt die Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen namhaft (bekannt) zu machen oder Kontakte zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern herzustellen (Kontaktgeber oder Tippgeber).

Die Tätigkeit ist darauf beschränkt allgemeine Kundendaten aufzunehmen und weiterzugeben, somit ist man kein Versicherungsvermittler. Vermittelt wird nur der Kunde und nicht einen Versicherungsvertrag! Der Kunde erhält vom Tippgeber keine Beratung, diese erfolgt ausschließlich durch uns bzw. durch einen unserer angeschlossenen Partner. Der Tippgeber/Datenaufnehmer handelt nur als Bote des eigentlich verantwortlichen Vermittlers.

Durch Rechtsprüfung ist bestätigt, dass der „Tippgeber bzw. Kontakter“ den Kunden gegen ein Entgelt an einen Versicherungsvermittler weiterleiten darf. Weiters kann man den Kunden beim Ausfüllen nötiger Formalitäten behilflich sein.

Der Kunde erhält keine Beratung, diese erfolgt ausschließlich durch uns bzw. durch einen unserer angeschlossenen Partner. Die Prämie der Versicherung darf nicht durch den Tippgeber vereinnahmt werden. Der Tippgeber/Datenaufnehmer ist Bote des eigentlich verantwortlichen Vermittlers.

Die beiläufige Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit, sofern diese Tätigkeit nicht zum Ziel hat, den Kunden beim Abschluss oder bei der Handhabung eines Versicherungsvertrages zu unterstützen, gilt nach den Richtlinien nicht als Versicherungsvermittlung.

Er darf keinesfalls Auskünfte im Schadensfall und bei der Schadensabwicklung erteilen. Nach den Regelungen von §14GewO ist der Tippgeber jedoch angehalten, eine bestehende Gewerbeanmeldung als „Tippgeber/Kontakter oder Namhaftmacher“ zu erweitern.

Diese gesetzliche Regelung befreit:

von der Anmeldepflicht nach § 34 der GewO (von jeglichem Versicherungs-Vermittlerstatus)

von einer Vertrauens- und Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung

von der Dokumentationspflicht (nur gesetzlich für Versicherungsvermittler vorgeschrieben)

von einem Beratungsverzicht

von einer Geschäftsbesorgungsvollmacht

 

Wie mache ich Geschäft als Tippgeber?

Wie der Name schon sagt, gibt man einfach Tipps an seine Bekannten und Verwandten und macht sie auf die eigene Homepage aufmerksam. Ein großer Teil der Versicherungskunden ist laut Statistik nicht zufrieden mit den bestehenden Verträgen. In der Tippgeberhomepage kann er dies ändern, indem er sich seine Versicherungen frei wählt, oder sich von uns beraten. Auch kann er über die integrierten Shops, wenn solche gewünscht werden, supergünstig einkaufen und somit Geld Sparen. Hier kann man alles bieten. Einfach mal in einer Kaffeerunde die Homepage präsentieren und Produkte verkaufen. Eine tolle Einnahmemöglichkeit für Mütter und Hausfrauen, und das ohne jeglichen Druck. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass man mit ein wenig Einsatz hier einige Hundert Euro und mehr monatlich verdienen kann.

Teilnahmebestimmungen und Bedingungen

Die Bestimmungen gelten für alle Anbieter.

Grundsätzlich dürfen nur Volljährige Personen teilnehmen, die Kunde unseres Hauses sind oder noch werden.

Falls der Tippgeber seine eigenen Versicherungen bei uns kündigt und keine Kundenbeziehung mehr bei uns besteht, endet auch automatisch die Tippgeber-Tätigkeit. Weitere Provisionen werden dann nicht mehr bezahlt.

Die Provisionen können von den Anbietern jederzeit geändert werden. Feste Vereinbarungen gibt es nicht. Wenn Provisionen durch den Anbieter, aus welchen Gründen auch immer, verweigert werden, kann man uns (Dieter und Andreas Lorenz) nicht verantwortlich machen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit den Unternehmen enden auch alle Zahlungen an die Tippgeber.

Dies gilt auch für Folgeprovisionen aus Versicherungsvermittlungen.

Die Teilnahme am Tippgeber-Programm kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen jederzeit beendet werden.

Durch die Teilnahme an dem Tippgeber-Programm entsteht in jedem Fall kein auf unbestimmte Zeit angelegtes Auftragsverhältnis zwischen Versicherungen Lorenz und dem Tippgeber. Insbesondere wird der Tippgeber weder Arbeitnehmer, Handelsvertreter, Beauftragter, Erfüllungsgehilfe oder Versicherungsvermittler und/oder eines verbundenen Unternehmens.

Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, insbesondere etwaige Gewerbe- oder steuerrechtliche Verpflichtungen, erfüllt der Tippgeber ausschließlich in eigener Verantwortung sowie auf eigene Rechnung.

Für die Teilnahme am Tippgeber-Programm erhebt Versicherungen Lorenz keine Gebühren oder anderweitige Vergütungen.

Als Tippgeber unterstützt der Tippgeber durch Hinweise auf potenzielle Interessenten und Weiterempfehlung Versicherungen Lorenz bei der Gewinnung von Neu-Kunden für bestimmte Versicherungsprodukte bzw. für Waren, Produkte und Dienstleistungen ihrer Produkt-/Kooperationspartner. Es besteht keine Verpflichtung des Tippgebers, für Versicherungen Lorenz tätig zu werden. Es steht im frei, zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt oder in welchem Umfang er tätig wird.

Der Tippgeber ist, sofern er im Rahmen des Tippgeber-Programms eine eigene Webseite einsetzt, für die Beachtung von Urheberrechten, geltender Marken rechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen selbst verantwortlich. Eine Haftung von Versicherungen Lorenz ist ausgeschlossen; gegebenenfalls stellt der Tippgeber die Versicherungen Lorenz von einer Haftung frei.

Bei der Kundengewinnung wird der Tippgeber keine Telefonanrufe, Telefax-Mitteilungen, E- Mail oder SMS oder sonstige elektronische Kommunikation zu Werbezwecken einsetzen, sofern nicht ein vorheriges, ausdrückliches Einverständnis des Empfängers vorliegt oder ein solches Einverständnis bei Unternehmen aufgrund konkreter Anhaltspunkte vermutet werden kann; den Beworbenen in keiner Weise zum Vertragsschluss nötigen und keine privaten Vertrauensverhältnisse ausnutzen, den Beworbenen vor allem in keiner Form unter Druck setzen oder in der Willensentschließung beeinträchtigen; nicht zu unsachlichen Mitteln und Methoden greifen. Zudem ist es dem Tippgeber nicht gestattet, der Versicherungen Lorenz Personen namhaft zu machen, welche von den Angeboten der Versicherungen Lorenz keine Kenntnis oder kein konkretes Interesse an einem Angebot angezeigt haben.

Dem Tippgeber ist jede Beratung des Kunden untersagt.

Der Tippgeber ist verpflichtet, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für die Agentur bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung seiner Tätigkeit fort. Der Tippgeber ist nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Wahrung des Datenschutzgeheimnisses verpflichtet.

 

Newsletter: 

 

Wir informieren unsere Tippgeber regelmäßig über Neuerungen z.B Mail oder sonstigen Medien.  Dies ist wichtig, um informiert zu bleiben, denn Wissen ist in einer Wissensgesellschaft oft Überlebenswichtig.

 

 Generalagentur Andreas Lorenz